EU DPP

ESPR-Arbeitsplan 2025-2030: Welche Produkte wann DPP-pflichtig werden.

Die EU-Kommission hat den ersten ESPR-Arbeitsplan im April 2025 verabschiedet. Ein Jahr später ist klar: Textilien, Eisen & Stahl, Aluminium, Möbel, Reifen und Matratzen stehen am Anfang der DPP-Pflicht-Welle. Das Joint Research Centre liefert mit 18 weiteren Produktgruppen die Roadmap für Wave 2.

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781) ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und löst die alte Ecodesign-Richtlinie 2009/125/EG ab. Anders als ihr Vorgänger, der nur energieverbrauchende Produkte adressierte, erfasst die ESPR praktisch alle physischen Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden — mit Ausnahme von Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln und einigen weiteren Sektoren.

Konkrete Anforderungen werden über delegierte Rechtsakte (delegated acts) pro Produktgruppe festgelegt. Welche Produktgruppen wann dran sind, bestimmt der Arbeitsplan — und genau dieser wurde im April 2025 erstmals von der Kommission verabschiedet, mit Geltung bis 2030 und einer Zwischenüberprüfung 2028.

Wave 1: Die ersten Prioritäten

Artikel 18 Absatz 5 der ESPR nennt die Mindest-Prioritäten für den ersten Arbeitsplan. Die Kommission hat diese bestätigt und im finalen Plan auf folgende Produktgruppen festgelegt:

Der Plan umfasst zudem zwei horizontale Rechtsakte mit produktübergreifenden Anforderungen — typischerweise zur Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit oder zum Mindest-Recycling-Anteil.

19. Juli 2026
Frist für die Einrichtung des EU-DPP-Registers durch die Kommission (Art. 13 ESPR). Die ESPR selbst ist bereits seit dem 18. Juli 2024 in Kraft.

Wave 2: 18 Kandidaten aus dem JRC-Report

Parallel zum Arbeitsplan hat das Joint Research Centre (JRC) im November 2024 eine umfangreiche Analyse veröffentlicht (JRC138903). Aus 33 Kandidaten isoliert die Studie 18 Produktgruppen mit hohem ESPR-Potenzial — sortiert nach Umweltrelevanz, Verbesserungspotenzial, strategischer Autonomie und bestehendem EU-Regulierungsrahmen.

11 Endprodukte

Textilien und Schuhe, Möbel, Reifen, Matratzen, Reinigungsmittel, Lacke und Farben, Schmierstoffe, Kosmetika, Spielzeug, Fanggeräte, absorbierende Hygieneprodukte.

7 Vorprodukte

Eisen und Stahl, Commodity-Chemikalien, Nicht-Eisen-/Nicht-Aluminium-Metallprodukte, Aluminium, Kunststoffe und Polymere, Zellstoff und Papier, Glas.

3 Horizontale Anforderungen

Haltbarkeit (Durability), Recyclingfähigkeit, Recycling-Anteil — diese Anforderungen wirken übergreifend für mehrere Produktgruppen.

Die JRC nutzte zehn Umweltkategorien für die Bewertung: Wasser, Luft, Biodiversität, Boden, Lebenszyklus-Energieverbrauch, Abfall, Klimawandel, Humantoxizität, Materialeffizienz und Lebensdauer-Verlängerung. Diese Liste gilt als Roadmap für die zweite Welle der DPP-Pflichten ab 2028 oder spätestens 2030.

Was bedeutet das konkret für Hersteller?

Für jede priorisierte Produktgruppe folgt nun ein delegierter Rechtsakt, der die spezifischen Anforderungen festlegt:

Erfahrungsgemäß haben Hersteller 18 bis 24 Monate ab Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts, bis die DPP-Pflicht greift. Für Textilien und Batterien deutet sich ein Anwendungsbeginn 2027 an, für Stahl/Aluminium und Möbel eher 2028.

Die zentrale Infrastruktur

Parallel zum Arbeitsplan baut die Kommission die unterstützende Infrastruktur auf:

Roadmap-Empfehlung für 2026/2027

Hersteller in den Prioritätssektoren sollten in den nächsten 24 Monaten fünf Schritte angehen:

  1. Bestandsaufnahme der eigenen Produktdaten — Materialzusammensetzung, Lieferkette, Reparatur- und Recycling-Informationen.
  2. Datenträger-Strategie definieren — NFC vs. QR-Code, je nach Branche und Use-Case (z. B. Heritage-Mode profitiert von cryptographisch signierten NFC-Tags, Massenkonsumgüter eher von QR).
  3. DPP-Plattform evaluieren — intern aufbauen vs. spezialisierter Anbieter mit EU-Hosting.
  4. Lieferketten-Integration vorbereiten — Daten von Vorlieferanten beschaffen ist erfahrungsgemäß die größte Hürde.
  5. Audit-Bereitschaft dokumentieren — Marktüberwachungsbehörden werden ab 2027 stichprobenartig prüfen.
Wer jetzt anfängt, ist 2027 startbereit. Wer wartet, riskiert kostspielige Last-Minute-Implementierungen — und in einigen Branchen bereits Marktzugangsverlust.

Die ESPR ist anders als jede vorherige EU-Verordnung im Produktbereich: Sie betrifft nicht nur eine Handvoll Sektoren, sondern setzt eine systemische Transformation in Bewegung. Der Arbeitsplan 2025-2030 ist erst der Anfang.

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