EU DPP

DPP-Zentralregister: Einrichtungsfrist 19. Juli 2026.

Bis zum 19. Juli 2026 muss die Kommission das zentrale DPP-Register einrichten — die Durchführungsregeln dazu liegen seit dem 17. Juli 2026 vor. Was Hersteller jetzt vorbereiten sollten, welche Identifier und Datenträger akzeptiert werden, und wie der Zugang über ein Webportal für Behörden, Verbraucher und Geschäftspartner funktioniert.

Die ESPR (EU 2024/1781) ist bereits seit dem 18. Juli 2024 in Kraft. Der 19. Juli 2026 ist kein neuer Pflichtbeginn für Hersteller, sondern die Frist aus Art. 13 ESPR, bis zu der die Kommission das EU-Zentralregister für Digital Product Passports einzurichten hat. Am 16. Juli 2026 hat die Kommission dafür die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 erlassen (Amtsblatt vom 17. Juli 2026), die den Registerbetrieb regelt. Konkrete Produktpflichten entstehen weiterhin erst über die delegierten Rechtsakte der jeweiligen Produktgruppe.

Was das Register leistet

Die Kommission betreibt das Register zentral. Es speichert keine Produktdaten direkt — die liegen weiterhin beim Hersteller bzw. einem von ihm gewählten DPP-Service-Provider. Stattdessen verwaltet das Register:

Identifier & Datenträger

Auf Identifier-Ebene setzt die EU auf offene, nicht-proprietäre internationale Standards. Die GS1-Familie (GTIN für Produkte, GLN für Standorte) gilt als Default — bestätigt vom CIRPASS-2-Konsortium. Datenträger-seitig sind drei Optionen vorgesehen:

Welcher Träger wann vorgeschrieben oder zulässig ist, regelt der jeweilige delegierte Rechtsakt pro Produktgruppe.

19. Juli 2026
Frist für die Einrichtung des EU-DPP-Registers durch die Kommission (Art. 13 ESPR). Die Durchführungsbestimmungen dazu stehen in der Verordnung (EU) 2026/1778 vom 16. Juli 2026.

Das Webportal

Parallel zum Register stellt die Kommission ein öffentliches Webportal bereit. Es dient drei Stakeholder-Gruppen:

Was Hersteller jetzt tun müssen

  1. Hersteller-ID besorgen (oder Bevollmächtigten benennen, wenn außerhalb der EU)
  2. GS1-Identifier-Strategie festlegen — GTIN-Vergabe für jede SKU, GLN für jeden Standort
  3. DPP-Service-Provider evaluieren — interne Plattform vs. spezialisierter Anbieter
  4. API-Anbindung ans Register testen, sobald die Kommission eine Sandbox bereitstellt — einen Termin dafür hat sie bislang nicht veröffentlicht
  5. Datenmodell aufsetzen, das die delegierten Rechtsakte der eigenen Branche abdeckt
Das Register ist der entscheidende Marktzugangs-Hebel: Ohne registrierten DPP keine Marktzulassung in der EU — sobald der jeweilige delegierte Rechtsakt für die Produktgruppe gilt.

Das Register wird die nächste große Datenarchitektur-Diskussion auslösen. Standardisierung über GS1, JSON-LD-Datenmodelle, Schema.org-Vokabular und das CIRPASS-2 Core Ontology bilden den Rahmen — die individuelle Implementierung bleibt Aufgabe der Hersteller.

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