Die ESPR (EU 2024/1781) ist bereits seit dem 18. Juli 2024 in Kraft. Der 19. Juli 2026 ist kein neuer Pflichtbeginn für Hersteller, sondern die Frist aus Art. 13 ESPR, bis zu der die Kommission das EU-Zentralregister für Digital Product Passports einzurichten hat. Am 16. Juli 2026 hat die Kommission dafür die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 erlassen (Amtsblatt vom 17. Juli 2026), die den Registerbetrieb regelt. Konkrete Produktpflichten entstehen weiterhin erst über die delegierten Rechtsakte der jeweiligen Produktgruppe.
Was das Register leistet
Die Kommission betreibt das Register zentral. Es speichert keine Produktdaten direkt — die liegen weiterhin beim Hersteller bzw. einem von ihm gewählten DPP-Service-Provider. Stattdessen verwaltet das Register:
- Eindeutige DPP-Identifier für jedes registrierte Produkt
- Auflösungs-URLs: vom Identifier zum tatsächlichen DPP-Datenanbieter
- Hersteller-Registrierungen (verifizierte EU-Unternehmen oder Bevollmächtigte)
- Zugriffsrechte nach Stakeholder-Gruppe (Verbraucher, Marktüberwachung, Reparaturbetriebe, Recycler)
Identifier & Datenträger
Auf Identifier-Ebene setzt die EU auf offene, nicht-proprietäre internationale Standards. Die GS1-Familie (GTIN für Produkte, GLN für Standorte) gilt als Default — bestätigt vom CIRPASS-2-Konsortium. Datenträger-seitig sind drei Optionen vorgesehen:
- QR-Code — günstig, universell lesbar, ideal für Massenkonsumgüter
- NFC — höhere Sicherheit, optional cryptographisch signierbar (z. B. NXP Ntag 424 DNA), Premium-Use-Cases wie Heritage-Mode oder Anti-Counterfeit
- RFID — vor allem für Logistik und Industrieprodukte
Welcher Träger wann vorgeschrieben oder zulässig ist, regelt der jeweilige delegierte Rechtsakt pro Produktgruppe.
Das Webportal
Parallel zum Register stellt die Kommission ein öffentliches Webportal bereit. Es dient drei Stakeholder-Gruppen:
- Verbraucher — Suche nach Produkt, Anzeige des DPP via Browser ohne App
- Marktüberwachung — Behörden können DPP-Daten für Compliance-Prüfungen abrufen
- Geschäftspartner — Reparaturbetriebe, Recycler, Distributoren bekommen rollenbasierte Zugriffe
Was Hersteller jetzt tun müssen
- Hersteller-ID besorgen (oder Bevollmächtigten benennen, wenn außerhalb der EU)
- GS1-Identifier-Strategie festlegen — GTIN-Vergabe für jede SKU, GLN für jeden Standort
- DPP-Service-Provider evaluieren — interne Plattform vs. spezialisierter Anbieter
- API-Anbindung ans Register testen, sobald die Kommission eine Sandbox bereitstellt — einen Termin dafür hat sie bislang nicht veröffentlicht
- Datenmodell aufsetzen, das die delegierten Rechtsakte der eigenen Branche abdeckt
Das Register ist der entscheidende Marktzugangs-Hebel: Ohne registrierten DPP keine Marktzulassung in der EU — sobald der jeweilige delegierte Rechtsakt für die Produktgruppe gilt.
Das Register wird die nächste große Datenarchitektur-Diskussion auslösen. Standardisierung über GS1, JSON-LD-Datenmodelle, Schema.org-Vokabular und das CIRPASS-2 Core Ontology bilden den Rahmen — die individuelle Implementierung bleibt Aufgabe der Hersteller.